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Worttrennung:
- ver·kla·gen, Präteritum: ver·klag·te, Partizip II: ver·klagt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: verklagen (Info)
- Reime: -aːɡn̩
Bedeutungen:
- transitiv: einen Rechtsstreit vor Gericht mit jemandem beginnen
- transitiv, veraltete Bedeutung, regional: sich über jemanden beschweren
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) vom Substantiv Klage durch Konversion mit dem Präfix ver-
Synonyme:
- anklagen, anzeigen, belangen
- anprangern, beklagen, beschweren
Beispiele:
- Er verklagte seinen Arbeitgeber wegen der Kündigung.
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„Du verklagest das Weib, sie schwanke von Einem zum Andern!
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Tadle sie nicht, sie sucht einen beständigen Mann.“[1]
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Charakteristische Wortkombinationen:
- jemanden wegen etwas verklagen, verklag mich doch!
Wortbildungen:
- Konversionen: Verklagen, verklagend, verklagt
Übersetzungen
einen Rechtsstreit vor Gericht mit jemandem beginnen
sich über jemanden beschweren
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verklagen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verklagen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verklagen“
- The Free Dictionary „verklagen“
- Duden online „verklagen“
Quellen:
- ↑ Johann Wolfgang von Goethe: Gedichte – Entschuldigung. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL) .
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: beklagen, verkleiden