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Retorsion wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Retorsion und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Re·tor·si·on, Plural: Re·tor·si·o·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Retorsion (Info)
- Reime: -oːn
Bedeutungen:
- Recht, Völkerrecht: Vergeltung für einen unfreundlichen Akt eines Staates mit rechtlich erlaubten Mitteln
- Recht, deutsches Strafrecht: unmittelbare Erwiderung auf eine Beleidigung, wobei das Gericht für beide Kontrahenten von einer Strafe absehen kann
- Philosophie: eine besondere Form der Argumentation, wenn der Inhalt einer Aussage mit dem Vollzug der Aussage im Widerspruch steht
Herkunft:
- von französisch rétorsion → fr in gleicher Bedeutung, beeinflusst von torsion → fr von spätlateinisch torsum, einer Nebenform des lateinischen Partizip II tortum → la des Verbs torquere → la „drehen, verdrehen, martern“[1]
Synonyme:
- Vergeltung
- Selbstwiderlegung
Gegenwörter:
- Repressalie, Krieg, Terrorakt
- Contenance, Selbstbeherrschung
Oberbegriffe:
- Gegenmaßnahme
- Widerlegung, Beweisführung
Unterbegriffe:
- Vergeltungsmaßnahme, Visumpflicht, Wirtschaftssanktion
Beispiele:
- „Horn gehörte damals zu den „Nationalgardisten“ – nach den russischen Winterjacken „Pufajkások“ (Steppjackenbrigaden) genannt – bzw. bis Juni 1957 zur „Revolutionären Ordnungswache“, die für Retorsionen zuständig war.“[2]
- ‚List forderte: „1. Daß die Zölle und Mauten im Innern Deutschlands aufgehoben, dagegen aber 2. ein auf dem Grundsatz der Retorsion beruhendes Zollsystem gegen fremde Nationen aufgestellt werden möchte, bis auch sie den Grundsatz der europäischen Handelsfreiheit anerkennen."‘[3]
- ‚Treuhänder Franz Rösch: „Ich halte nichts von gegenseitigen Retorsionen. Wir könnten die Annahme von Aufträgen durch DDR-Betriebe einfach verbieten. Nur würde sich dies als Bumerang erweisen: Unsere Anlagen und Maschinenlieferungen in die DDR würden erheblich leiden."‘[4]
- Im deutschen Strafrecht ist die Retorsion noch in § 199 Strafgesetzbuch berücksichtigt.
- „Mithin konnte Krönlein, da er das Schelten nicht erwidern durfte - Retorsion wird in Sachsen nicht verstattet -, weiter nichts beschließen, als den Injurianten umzubessern.“[5]
- „Wenn für Absicht, findet dann das Recht der Retorsion statt, so dass der Mitreisende ermächtigt ist, auch seinerseits dem Gegenüber inhaltsvoll auf den Fuss zu treten, ohne pardon zu sagen?“[6]
- Eine Retorsion liegt vor, wenn der Zweifler an der Existenz von Wahrheit mit seiner Aussage "Es gibt keine Wahrheit!" implizit für sich Wahrheit beansprucht.
- Mit Hilfe der Retorsion kann man nicht das Gegenteil beweisen, sondern nur die Existenzmöglichkeit des Bezweifelten.
Wortbildungen:
- Retorsionsmaßnahme, Retorsionszoll
Übersetzungen
erlaubte Vergeltung für einen unfreundlichen Akt eines Staates
deutsches Strafrecht: unmittelbare Erwiderung auf eine Beleidigung
Philosophie: besondere Form der Argumentation
- Wikipedia-Artikel „Retorsion“
- Wikipedia-Artikel „Retorsion (Völkerrecht)“
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 , Eintrag „Retorsion“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Retorsion“
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 , Seite 1390, Eintrag „Retorsion“, Seite 1690, Eintrag „Torsion“.
- ↑ Peter Martos: Ordensstreit: Gyula Horn und 1956: Kein Großkreuz für Ex-Premier. In: DiePresse.com. 3. Juli 2007, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 27. September 2012) .
- ↑ Arne Daniels: „Bruder, du bist in eine böse Zeit gefallen". In: Zeit Online. Nummer 32/1989, 4. August 1989, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 27. September 2012) .
- ↑ Jens Schmidthammer: Die billigen Brüder. Arbeitsmarkt. In: Zeit Online. Nummer 41/1985, 4. Oktober 1985, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 27. September 2012) .
- ↑ Jean Paul: Das Kampaner Tal. In: Projekt Gutenberg-DE. Kapitel 8, Holzplatte des achten Gebots (URL) .
- ↑ Victor von Scheffel: Episteln. In: Projekt Gutenberg-DE. Venetianische Epistel (URL) .