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parteioffizielle Anrede und Bezeichnung in politisch links orientierten Parteien, Vereinen, Gruppierungen und so weiter; in Österreich im parlamentarischen Gebrauch für Abgeordnete aller Parteien, wenn bei Anträgen nicht alle Namen genannt werden[1]
„Antrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Zier-, Gemüse- und Obstarten (Pflanzgutgesetz 1997), BGBl. I Nr. 73/1997, geändert wird (833/A)“[3]
Die Versammlung der Genossen fand letzten Donnerstag statt.
„Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des »Yeah, Yeah, Yeah!«, und wie das alles heißt, sollte man doch Schluß machen. Ja?!“ (Walter Ulbricht)
„Genossen und Genossinnen, wir nehmen keinen Stimmzettel in die Hand, wir wählen nicht.“[4]
„So etwas kennen die Genossen seit vielen Jahren nicht.“[5]
„Doch allzu konkret werden die Genossen nicht.“[6]
„Gestatten Sie, dass ich eintrete, Genosse Oberst?“
„Verkehrskontrolle. Genosse Bürger, fahren Sie rechts ran und hauchen Sie mich mal an!.“
„Es können aber auch seriöse Genossenschaften in finanzielle Schieflage geraten. Dann haften die Genossen mit ihrem eingesetzten Kapital.“[7]
↑Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Stichwort: „Genosse“, Seite 346.
↑Alfred Döblin: Berlin Alexanderplatz. Die Geschichte vom Franz Biberkopf. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1965, ISBN 3-423-00295-6, Seite 238. Erstveröffentlichung 1929.
↑Andreas Hoidn-Borchers: Schluss mit frustig. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017, Seite 86-89, Zitat Seite 87.
↑Raphael Geiger, Andreas Hoffmann: Griechenland. Die endlose Tragödie. In: Stern. Nummer Heft 9, 2017, Seite 90–92, Zitat Seite 92.