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Recht: vorsätzliche Tötung einer Person unter qualifizierten Umständen; in Deutschland, wenn sie aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, geschieht
Während der Bundesgerichtshof Mord als selbständigen Tatbestand ansieht, hält die herrschende Meinung Mord für eine Qualifikation des Totschlags.
Sie wurde wegen Mordes an zwei Wachmännern angeklagt.
Er wurde des Mordes an einem Taxifahrer für schuldig befunden.
„Da ein Mord an den Riddles nicht zu beweisen war, musste die Polizei Frank laufen lassen.“[3]
Für die Familie ist es Mord, was da am letzten Samstag im April geschah, völlig unabhängig von der Meinung und Einschätzung eines Gerichts.
Sich selbst zu töten ist kein Mord.
„Fragt man beispielsweise einen Bundesbürger, wie viele Morde seiner Meinung nach pro Jahr in Deutschland verübt werden und ob die Mordrate zu- oder abnehmend sei, so liegt die Antwort meist bei weit über tausend Opfern, Tendenz steigend.“[4]
„Von den notwendigen Morden erholt er sich bei Lustmorden, indem er z.B. Postkutschen überfällt.“[5]
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Mord“
Quellen:
↑Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Seite 631.
↑Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, Seite 889.
↑Joanne K. Rowling: Harry Potter und der Feuerkelch. Carlsen Verlag GmbH, Hamburg 2000 (Originaltitel: Harry Potter and the Goblet of Fire, übersetzt von Klaus Fritz), ISBN 3-551-55193-6, Seite 8
↑Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 131.
↑Otto Flake: Marquis de Sade. Mit einem Anhang über Rétif de la Bretonne. Mit zwei Nekrologen auf Otto Flake von Rolf Hochhuth. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1966, Seite 92. Zuerst 1930.